
| HDE: Regelungen für Gutscheine und Umtausch |
| Donnerstag, den 29. Dezember 2011 um 13:56 Uhr |
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Der Einzelhandel rechnet in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr mit vollen Geschäften und Innenstädten. Denn Bargeld und Gutscheine machen 25 Prozent der Geschenke unter dem Weihnachtsbaum aus. Das führt dazu, dass in den Tagen nach Weihnachten viele Kunden mit dem geschenkten Bargeld und den Gutscheinen einkaufen gehen.
Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2014. Für befristete Gutscheine gibt es keine Regelung. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass sechs Monate oder ein Jahr zu kurz sind, zwei Jahre können je nach Branche schon als angemessen durchgehen. Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden über alle Sortimente hinweg in der Regel weniger als fünf Prozent der Geschenke umgetauscht. Nur bei den Spielwaren tauschen Kunden etwas häufiger um. Denn bei Kindern möchte jeder die leuchtenden Augen beim Geschenke-Auspacken erleben. Das können Gutscheine und Bargeld nicht bieten. So entsteht aber auch eine größere Zahl an Fehlkäufen, die zu einer etwas höheren Umtauschquote im Bereich Spielwaren führt. Einen Anspruch auf Umtausch einwandfreier Ware haben die Kunden im Einzelhandel nicht. Viele Händler kommen den Kunden aber mit Kulanzangeboten entgegen. Bei mangelhafter Ware (der Mangel muss beim Kauf schon bestanden haben) gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. |
Ausgabe April 2012

Themen in der Ausgabe 04-2012
- Schule + Campus
- Konferenzen + Meeting
Titelgeschichte
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